Datenschutzbeauftragter

Als Datenschutzbeauftragter verhelfe ich Ihnen und Ihrem Unternehmen zu rechtlich einwandfreiem Datenschutz, sodass Sie sich entspannt auf Ihre Geschäfte konzentrieren können.

Externer Datenschutzbeauftragter

Soweit Sie mehr als 20 Personen beschäftigen oder Daten auf besonders riskante Art und Weise verarbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.

Als Datenschutzbeauftragter stelle ich, innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens, die erste Anlaufstelle bei allen Fragen des Datenschutzes. Meine Aufgabe ist es, auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen durch eine beratende und unterstützende Funktion hinzuwirken. In dieser Aufgabe bin ich unabhängig, weisungsfrei und folge nur dem Gesetz. Verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes bleiben Sie bzw. Ihr Unternehmen selbst.

Besonders qualifiziert bin ich durch meine Ausbildung zum Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) bei der International Association of Privacy Professionals (IAPP). Das CIPP ist der globale Industriestandard für Fachleute, die in den Datenschutzbereich eintreten und dort arbeiten. Meine Ausbildung demonstriert dabei das Verständnis eines prinzipienbasierten Rahmenwerks und einer Wissensbasis zum Datenschutz im europäischen Kontext, einschließlich kritischer Themen wie Schrems II und der DSGVO. Absolventen des CIPP sind als Teil einer Elitegruppe sachkundiger, kompetenter und engagierter Datenschutzexperten anerkannt.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Erstellung von Gutachten im datenschutzrechtlichen Bereich
  • Prüfung von Verträgen mit externen Dienstleistern
  • Auskunftserteilung
  • Kommunikation mit Behörden
  • Kontrolle von Datensicherungsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens
  • Überprüfung der Datenverarbeitung von Aufträgen
  • Untersuchen von Protokolldaten
  • Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Profilbildung
  • Überwachung der Datennutzung im Marketing
  • Kontrolle der Übermittlung von Daten in Drittstaaten
  • Überprüfung der Zulässigkeit der Videoüberwachung in öffentlichen Räumen
Vorteile gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten

Grundsätzlich können Sie auch Ihr Personal zu Datenschutzbeauftragten ernennen. Hier stellt Ihnen das Gesetz jedoch einige Hürden: Datenschutzbeauftragte dürfen nicht im Konflikt zur Datenverarbeitung stehen. Während ein Datenschutzbeauftragter also die Datenverarbeitung überwacht, darf er nicht gleichzeitig Daten im Unternehmen selbst verarbeiten.

Zudem genießen interne Datenschutzbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung eines Datenschutzbeauftragten ist nur wichtigem Grund zulässig. Zudem genießt ein (ehemaliger) interner Datenschutzbeauftragter einen nachwirkenden Kündigungsschutz von einem Jahr. Sie dürften einen ehemaligen internen Datenschutzbeauftragten also frühestens ein Jahr nach dessen Abberufung kündigen.

Hinzu kommen erhebliche Kosten für Aus- und Weiterbildung, Reise, Verpflegung und personellen Ausgleich neben dem Gehalt des internen Datenschutzbeauftragten.

Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich preiswerter und unabhängiger. Da für mich keine “betriebliche Veranlassung” gilt, biete ich als externer Datenschutzbeauftragter eine bessere Haftung und Absicherung für Ihr Unternehmen. Weiterbildungskosten trage ich selbst. Zudem erhalten Sie durch mich als externen Datenschutzbeauftragten eine transparentere Kostenstruktur aufgrund des gesonderten Vertrages über Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und Kostenpunkte.

Ich stehe in keinem Interessenkonflikt mit anderen Abteilungen Ihres Unternehmens und verfüge durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt über ein weitreichendes und bereichsübergreifendes Fachwissen, welches ich in meine Arbeit einfließen lassen kann.

Kosten

Meine Kosten richten sich insbesondere nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten bearbeiten.

Für kleinere Unternehmen (beispielsweise Handwerksbetriebe mit zehn Mitarbeitern), bei denen der Kerndienstleistungsbereich klar abgegrenzt ist, kostet Sie meine Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten monatlich 150,00 EUR zzgl. MwSt. Zusatzleistungen (Beantwortung von Anfragen, Erstellung von Datenschutzerklärungen usw.) biete ich Ihnen in diesem Rahmen zu günstigen Festpreisen an.

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